Diese Eintragung darf nur fr Verpackungen, Groverpackungen oder Gropackmittel (IBC) oder Teile davon verwendet werden, die gefhrliche Gter enthalten haben und die zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung ihrer Werkstoffe, nicht aber zur Rekonditionierung, Reparatur, regelmigen Wartung, Wiederaufarbeitung oder Wiederverwendung befrdert werden und die so weit entleert wurden, dass bei der bergabe zur Befrderung nur an den Verpackungsteilen anhaftende Rckstnde gefhrlicher Gter vorhanden sind.

Anwendungsbereich:

Bei den in den leeren, ungereinigten Altverpackungen enthaltenen Rckstnden darf es sich nur um gefhrliche Gter der Klasse 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 oder 9 handeln. Darber hinaus darf es sich dabei nicht um Rckstnde der folgenden Stoffe handeln:

- Stoffe, die der Verpackungsgruppe I zugeordnet sind oder denen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a "0" zugeordnet ist, oder
- Stoffe, die als desensibilisierte explosive Stoffe der Klasse 3 oder 4.1 klassifiziert sind, oder
- Stoffe, die als selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 klassifiziert sind, oder
- radioaktive Stoffe oder
- Asbest (UN 2212 und UN 2590), polychlorierte Biphenyle (UN 2315 und UN 3432) und polyhalogenierte Biphenyle, halogenierte Monomethyldiphenylmethane oder polyhalogenierte Terphenyle (UN 3151 und UN 3152).

Allgemeine Vorschriften:

Leere ungereinigte Altverpackungen mit Rckstnden, die eine Haupt- oder Nebengefahr der Klasse 5.1 aufweisen, drfen nicht mit anderen leeren ungereinigten Altverpackungen mit Rckstnden, die eine Gefahr einer anderen Klasse aufweisen, zusammen in loser Schttung verladen werden. Leere ungereinigte Altverpackungen mit Rckstnden, die eine Haupt- oder Nebengefahr der Klasse 5.1 aufweisen, drfen nicht mit anderen leeren ungereinigten Altverpackungen mit Rckstnden, die eine Gefahr einer anderen Klasse aufweisen, zusammen in ein und derselben Auenverpackung zusammengepackt werden.

Am Verladeort mssen dokumentierte Sortierverfahren angewendet werden, um die Einhaltung der fr diese Eintragung geltenden Vorschriften sicherzustellen.

Bem. Die brigen Vorschriften des RID finden Anwendung.